In 8 Schritten zum Führerschein

Damit du den Lernfahrausweis bekommst, brauchst du einen Nothelferausweis, der nicht älter als 6 Jahre ist. Diesen bekommst du in einem Nothelferkurs, wo  die Grundlagen der Ersten Hilfe vermittelt werden.

Zunächst muss das Anmeldeformular für den Lernausweis bestellt, abgeholt oder heruntergeladen werden (Strassenverkehrsamt).

Vor dem Einreichen des Gesuches muss dein Sehvermögen beim Arzt oder in einem anerkannten Optikergeschäft geprüft werden. Der Sehtest darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen.

Anschliessend muss das vollständig ausgefüllte Formular persönlich mit dem Nothelferausweis, Pass, oder ID (Identitätskarte) bzw. dem Ausländerausweis direkt beim Strassenverkehrsamt oder der Gemeinde- Einwohnerkontrolle vorbeigebracht werden.

Für den Lernfahr- u. Führerausweis benötigt es zwingend ein aktuelles farbiges Passfoto (Format 35 x 45 mm).

Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.

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Bevor du den Lernfahrausweis bekommst, musst du die Theorieprüfung bestehen. Der sicherste Weg zur theoretischen Prüfung führt über eine Fahrschule.

Ich kann dir dabei helfen, die Regeln für den Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern so zu verstehen, dass du sie in der anschliessenden praktischen Ausbildung auf der Strasse leicht umsetzen kannst.

Die Alternative dazu: selber lernen. Du besorgst dir ein Buch oder eine App und übst so lange, bis du sicher bist, bei welchen Antworten du ein Kreuz machen must. Allerdings hast du so die Regeln vermutlich weniger gut verstanden und wirst mehr Schwierigkeiten haben, sie auf der Strasse umzusetzen. Umso mehr Zeit wirst du in der praktischen Fahrausbildung brauchen.

An der Theorieprüfung werden – je nach Kategorie – 30 bis 50 Fragen gestellt. Wer 90 Prozent der Fragen richtig beantwortet, hat die Prüfung bestanden und ist damit dem Lehrfahrausweis einen entscheidenden Schritt näher gekommen.

eine Demoversion der Prüfungsfragen in de, frz. o. it.: Download

 

Im VKU wird der Verkehrssinn und das Gefühl für Gefahren geschärft. Du sollst damit zu einer defensiven und rücksichtsvollen Fahrweise motiviert werden und zu einer richtigen Einschätzung der eigenen Fahrfähigkeit kommen.

Für Lernende der Kategorien A, A1, B und B1 ist die Teilnahme an einem Kurs für Verkehrskunde obligatorisch. Ein Kurs dauert vier mal zwei Stunden und wird von einem Fahrlehrer erteilt.

Nur wer die entsprechende Bestätigung eines Fahrlehrers beim Strassenverkehrsamt (SARI) hat, wird zur Führerprüfung zugelassen.

Gratuliere, bis hierhin hast du es schon geschaft, du hast den Lernfahrausweis bereits erhalten, nun hast du bis zu 2 Jahren Zeit die praktische Prüfung abzulegen und deinen Führerschein zu erhalten. Ich empfehle dir die Grundlagen in der Fahrschule zu erlernen und danach das Gelernte privat, parallel zu den Fahrstunden, zu vertiefen. So kannst du als Fahrschüler Sicherheit gewinnen und viele notwendige Erfahrungen sammeln.

Aber Achtung:

  • Für das praktische Fahren benötigst Du einen gültigen Lernfahrausweis.

  • Das Lernfahrzeug muss die Handbremse in der Mitte des Fahrzeuges haben, damit die Begleitperson jederzeit eingreifen kann!

  • Privatfahrten kannst Du nur mit Begleitpersonen tätigen, die mindestens 23 Jahre alt sind und den endgültigen Führerausweis besitzen! Inhaber eines Führerausweises auf Probe dürfen keine Lernfahrten begleiten!

  • Beim praktischen Fahrunterricht lege ich grossen Wert darauf, dass meine Fahrschüler den Lerninhalt verstehen und nach bestandener Fahrprüfung als sichere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Mein Ziel ist es, dass Du nicht nur das Prüfungsgebiet auswendig lernst, sondern dich auch später in den verschiedensten Verkehrssituationen zu helfen weisst. Ebenso wirst du auch auf unbekannte Gebiete von mir geschult.

  • Anmeldungen nehme ich auch gerne per Mail oder Telefon entgegen.

Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt durch den Fahrlehrer, sofern du einen hast (nicht obligatorisch).

Wer die praktische Prüfung nicht bestehen sollte, kann sie wiederholen.

Das Ablegen einer dritten Prüfung ist aber nur möglich, wenn die Prüfungsreife durch eine Fahrschule bestätigt wurde.

Zu einer vierten praktischen Prüfung kann man nur antreten, wenn ein positiver Fahreignungstest absolviert wurde. Fällt der Test negativ aus, erlischt die Gültigkeit des Lernfahrausweises sofort.

Wird die Führerprüfung viermal nicht bestanden oder ist der Fahreignungstest nach der dritten Prüfung negativ ausgefallen, so kann eine weitere Prüfung nur aufgrund eines positiven verkehrspsychologischen Gutachtens absolviert werden.

Viel Erfolg, deine Fahrschule Sabine!

Führerausweis auf Probe

 

Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden sowie alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – ab 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Wer den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B besitzt und den Führerausweis der Kategorie A erwerben will, erhält den Führerausweis der Kategorie A unbefristet; dasselbe gilt umgekehrt.

Die Befristung wird im Führerausweis eingetragen. Beachten Sie das Ablaufdatum der Probezeit unter Punkt 4b in Ihrem Führerausweis.

Muss der Führerausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und nur gestützt auf ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt werden.

 

Obligatorische Weiterausbildung ab 1. Januar 2020:

 

Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.

Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.

 

Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation. Zwar gehört die Vollbremsung bereits heute zum Stoff der praktischen Führerprüfung, wegen dem sehr dichten Verkehr kann sie aber häufig weder geübt noch geprüft werden. Die bestehenden Ausbildungsplätze für die Weiterausbildung sind dafür sehr gut geeignet. Ein weiteres wichtiges Thema der Weiterausbildung ist das energieeffiziente Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.