Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Sabine
1. Autofahrlektionen
Organisatorisches
Steigt der Fahrschüler in das Lernfahrzeug der Fahrschule Sabine ein und absolviert seine Lektion oder Probelektion, so akzeptiert er damit auch die AGB ´s der Fahrschule Sabine selbst, wenn die Lektion unentgeltlich sein sollte. Der Fahrschüler hat grundsätzlich seine Informationspflichten schriftlich zu erfüllen, sofern die Fahrschule Sabine die mündliche Information nicht ausdrücklich zulässt. Vereinbarte Fahrlektionen finden grundsätzlich immer und bei jedem Wetter statt. Die Fahrschule Sabine behält sich das Recht vor, wenn die Wetterverhältnisse (Schnee oder Eis auf der Fahrbahn) einen ungefährdeten Fahrbetrieb nicht zulassen, die Fahrlektionen zu verschieben oder abzusagen.
Dauer / Preise / Bezahlung
Die Fahrschule Sabine berechnet jeweils pro Lektion 45 oder 60 Minuten. Die Doppellektion dauert 90 Minuten. Darin enthalten sind Terminvereinbarungen, administrative Arbeiten und Besprechungen. Die aktuellen Fahrlektionspreise sind auf meiner Homepage unter „Angebote und Preise“ jederzeit ersichtlich. Die Fahrschule Sabine behält das Recht vor, jederzeit die Fahrlektionspreise zu ändern. Die Fahrlektionen werden zu Beginn der Lektion bar bezahlt. Wurde die gebuchte Fahrlektion nicht bereits vor Beginn bezahlt, muss dies bis zum nächsten Termin nachgeholt werden. Wurde auch die zweite Fahrlektion nicht bezahlt, werden die offenen Beträge der bereits absolvierten Fahrlektionen gemahnt. Bis zur vollständigen Bezahlung der bereits absolvierten Fahrlektionen werden keine neuen Fahrlektionen mehr vereinbart. Beim Kauf eines Abo Angebotes wird die volle Summe vor dem Start in bar bezahlt. Eine Stornierung oder Aufhebung eines Abos ist nur möglich bei langanhaltender ärztlich verordneter Fahrunfähigkeit und Vorlage des Arztzeugnisses. Versäumt der Fahrschüler weitere Terminvereinbarungen ab der letzten Fahrstunde, so verfällt das Abo nach 2 Monaten.
Terminierung / Annullierung / Verspätungen
Der Fahrschüler ist jeweils selber für die Terminierung der Fahrlektionen verantwortlich und muss die Termine mit dem Fahrlehrer überprüfen. Der Fahrschüler wird schriftlich über die vereinbarten Termine, die anstehenden oder bzw. noch offenen Beträge informiert und muss sich bei Unstimmigkeiten mit der Fahrschule Sabine in Verbindung setzen. Die Abmeldung von vereinbarten oder anstehenden Fahrlektionen muss vom Fahrschüler 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich an die Telefonnummer der Fahrschule Sabine erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung werden die vereinbarten Lektionen gemäss Eintragungen vollumfänglich verrechnet. Nach der dritten Nichteinhaltung dieser Regelung behält sich die Fahrschule Sabine vor, die Fahrausbildung frühzeitig zu beenden. Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrschülers verkürzt sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit. Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrlehrers verlängert sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit, oder die verpasste Zeit wird bei der nächsten Fahrlektion nachgeholt. Die Fahrlehrerin wartet beim vereinbarten Treffpunkt höchstens 15 Minuten. Erscheint der Fahrschüler bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim vereinbarten Treffpunkt oder es kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, kann die Fahrlehrerin sich vom vereinbarten Treffpunkt entfernen und die Autofahrlektionen werden als ausgeführt verrechnet.
Treffpunkt / Abholservice
Der Treffpunkt für Autofahrlektionen befindet sich grundsätzlich beim Bahnhofsareal. Auf Anfrage kann der genaue Treffpunkt mit der Fahrschule Sabine individuell vereinbart werden.
Administrations- und Versicherungspauschale
Darin erhalten sind Leistungen die ausserhalb des eigentlichen Fahrunterrichtes erbracht werden wie z.B. Ausbildungsberatung, Prüfungsanmeldung, Administration mit Ämtern sowie Kosten für Lektionsvorbereitung, Routenplanung, Telefonate, Porto und Informatik. Weiter ist während den Ausbildungslektionen das erhöhte Risiko für Haftpflicht-, Fahrzeugvollkasko- und Insassenversicherung ohne Selbstbehalt in der Versicherungspauschale eingeschlossen. Die Administrations- und Versicherungspauschale beträgt einmalig für Fahrlektionen mit unseren Fahrschulfahrzeugen 120,- CHF und ist ab Beginn der Autofahrausbildung nicht mehr rückerstattbar und nur gültig für die Dauer der Autofahrausbildung bei der Fahrschule Sabine.
Praktische Führerprüfung / 3. Führerprüfung
Wird der Fahrschüler von der Fahrschule Sabine zur praktischen Führerprüfung begleitet, gilt dies als eine Doppellektion und wird nach aktuellem Tarif verrechnet. Die erste Lektion dient zur Vorbereitung für die Prüfungsfahrt und die zweite Fahrlektion ist die Prüfungsfahrt selbst, mit dem Führerprüfungsexperten. Wer zur dritten Führerprüfung antreten muss, muss zwischen der zweiten negativen Prüfung und dem Vorgespräch beim Strassenverkehrsamt mindestens 4 Fahrlektionen absolviert haben. Erst danach wird die Fahrschule Sabine einen neuen Prüfungstermin vereinbaren.
2. VKU-, Nothelferkurse der Fahrschule Sabine
Organisatorisches
Der Kursteilnehmer hat grundsätzlich seine Informationspflichten schriftlich zu erfüllen, sofern die Fahrschule Sabine die mündliche Information nicht ausdrücklich zulässt. Öffentlich ausgeschriebene Kurse finden grundsätzlich immer und bei jedem Wetter statt. Die Fahrschule Sabine behält sich ausserdem das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen, wenn sich zu wenige Teilnehmer bei den Nothelfer- und VKU-Kursen angemeldet haben. Im Falle einer Absage (nicht Verschiebung) wird das Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Bei Verspätungen (max. 15 Minuten) muss der betreffende Kursleiter darüber telefonisch oder per SMS informiert werden. Sollte ein Kursteilnehmer nicht in der Lage sein, dem Unterricht Folge zu leisten, (Drogen, Alkohol, etc.) kann der Kursleiter den betreffenden Kursteilnehmer vom Kursteil oder Kurs ausschliessen. In diesem Falle wird kein Kursgeld zurückerstattet. Kommt ein Kursteilnehmer zu spät, liegt es im Ermessen des Kursleiters ob der Kursteilnehmer vom Kurs ausgeschlossen wird oder den Kurstag wiederholen muss. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, einen Schadenersatz von 100% der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Besitzt der Kursteilnehmer keinen gültigen Lernfahrausweis wird er an der Teilnahme des VKU- oder Motorradkurses aus gesetzlichen Gründen nicht zugelassen. Wir behalten uns auch in diesem Fall das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Bei groben Verstössen gegen Anordnungen oder gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes können die Teilnehmenden – ohne Anspruch auf Rückzahlung des Kursgeldes – vom Kurs ausgeschlossen werden.
Annullierungsbedingungen
Nachdem der Kursteilnehmer sich für einen Kurs angemeldet hat, wird ihm automatisch ein Platz in dem gewünschten Kurs oder in den Kursteilen reserviert und für ihn freigehalten. Die Absage eines Kurses oder Kursteils muss deshalb über den persönlichen Weg, per SMS, Telefon oder E-Mail erfolgen und ist innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung sowie bis 5 Tage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge möglich. Erfolgt die Abmeldung in einem Zeitraum von weniger als 5 Tagen vor Kursbeginn, behalten wir uns das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen. Bei Nichterscheinen ist das vollumfängliche Kursgeld (Kursteil/alle Kursteile) geschuldet.
Kurskosten
Die Kurse oder Kursteile können bei der Fahrschule Sabine mind. 2 Tage vorher per Überweisung oder am ersten Kurstag in bar bezahlt werden.
Der Nothelferausweis, die VKU- Grundkurs- Bestätigungen sind in den Kurskosten enthalten. Die VKU- Grundkurse müssen seit dem 1. Januar 2017 bei den Strassenverkehrsämtern in einem Registrierung- und Administrationssystem (SARI) online eingetragen werden. Die strengen Vorlagen der Strassenverkehrsämter verlangen die Eingabe des jeweiligen Kurses, der Kursteilnehmer und deren Lernfahrausweisnummern vor Kursbeginn im SARI. Nachträgliche Eintragungen ab 24 Stunden (VKU) werden von den Strassenverkehrsämtern mit Kosten belegt. Diese Kosten müssen vom Kursteilnehmer, bei fehlenden oder falschen Angaben seinerseits, vollumfänglich übernommen werden. Bei Nichtbezahlung des Kursgeldes bis Kursbeginn, behalten wir uns das Recht vor, die SARI-Eintragung zu verweigern. Die daraus entstandenen Kosten (Wiederholung des Kursteils/Kurses und SARI-Eintrag) sind vom Kursteilnehmer vollumfänglich zu übernehmen.
Der Nothelferausweis und die VKU- Bestätigungen werden erst nach dem vollständigen Besuch und der vollständigen Bezahlung des Kursteils/Kurses ausgestellt, bzw. im SARI eingetragen.
Versicherung
Die Unfallversicherung ist Sache der Kursteilnehmer. In der Regel sollten alle Kursteilnehmer bereits über eine Unfallversicherung verfügen (Arbeitgeber, Krankenkasse, etc.). Der Kursteilnehmer besucht unsere Kurse auf eigene Gefahr. Er verzichtet, durch das Lesen und gibt sein Einverständnis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich, auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber Fahrschule Sabine.
3. Übernahme von Nothelfer-, VKU-Kursen anderer Fahrschulen
Organisatorisches
Wird die Fahrschule Sabine zwecks Kursübernahme von einer anderen Fahrschule gebucht, so ist diese Buchung verbindlich und muss mind. 48 Stunden vorher telefonisch und oder schriftlich stornieren werden. Erfolgt die Stornierung in einem Zeitraum von weniger als 48 Stunden behält sich Fahrschule Sabine das Recht vor einen Schadensersatz von 100 % der vereinbarten Gage für diesen Kursteil geltend zu machen. Bei mutwilliger oder in bösartiger Absicht gemachten Buchungen der Fahrschule Sabine zwecks Kursübernahme behält sich Fahrschule Sabine das Recht vor weitere rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
4. Allgemeines zu AGB´s der Fahrschule Sabine
Mahnkosten und Betreibung
Für eine eventuelle Betreibungsandrohung auf dem Postweg behält sich die Fahrschule Sabine das Recht vor, eine Gebühr von CHF 30.00 zu verrechnen.
Bei einer Betreibung werden ein Verzugszins von 5% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet. Im Falle einer Betreibung in Zusammenhang mit der Nichtbezahlung der erteilten Fahrlektionen, erteilt der Fahrschüler hiermit ausdrücklich seine Zustimmung für die Rechtsöffnung oder Lohnpfändung bis diese Kosten vollständig zurückbezahlt wurden. Auf Wunsch des Fahrschülers kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen eine Gebühr von CHF 50.00 beantragt werden.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Fahrschule Sabine behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Gerichtsstand aus Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschliesslich Baden. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden ausschliesslich nach schweizerischem Recht beurteilt.