Aufhebung Auflage
Automateneintrag – Code 78
Ab 1. Februar 2019 wird der sogenannte Automaten-Eintrag abgeschafft und die Anhängerkategorie wird vereinfacht. Den alten blauen Papierführerausweis muss man bis Ende Januar 2024 umtauschen.
Verzicht auf Automaten-Eintrag
Der Code 78 «Darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen» wird ab 1. Februar 2019 nicht mehr im Führerausweis eingetragen.
Das bedeutet: Wer die praktische Führerprüfung ab dem 1. Februar 2019 mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert und besteht, darf auch handgeschaltete Fahrzeuge fahren, wenn keine gesundheitliche Probleme dagegen sprechen.
Wer die Führerprüfung vor dem 1. Februar 2019 gemacht und den Automaten-Eintrag im Führerausweis hat, kann die Entfernung der Auflage beantragen. Sie wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegen sprechen (wie z.B. bei Personen, die nicht in der Lage sind eine Fusskupplung zu betätigen).